Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Doppelt fährt besser - Aufsteigen und losfahren!
15.04.2016 | FAHRSCHUL-WISSENDie Fahrerlaubnis der Klassen A und B gleichzeitig zu machen, hat viele Vorteile Beim Wort „Führerschein“ denken die meisten zuerst an die Fahrerlaubnis für den Pkw. Aber wäre es nicht eigentlich schöner, die Freiheit auf zwei Rädern zu genießen? Die gute Nachricht: Man muss sich nicht für eins entscheiden. #userInhaber#, Inhaber der #userName# plädiert dafür, den Führerschein für Pkw und Motorrad gemeinsam zu machen. Bei Sonnenschein mit dem Bike auf Tour gehen und sich den Fahrtwind um die Nase wehen lassen, aber gleichzeitig auch bei Regen, Schnee und Kälte komfortabel unterwegs sein: Viele wünschen sich beides. „Und es spricht auch nichts dagegen“, so Fahrlehrer #userInhaber#. „Im Gegenteil: Die Fahrerlaubnis für die Klassen A (Motorrad) und B (Pkw) in einem Rutsch zu machen, bringt gleich mehrere Vorteile.“ Denn die Theoriestunden für den Pkw-Führerschein werden beim Motorrad-Führerschein angerechnet. „Es kommen nur noch vier spezielle Unterrichtsstunden für die Klasse A hinzu“, erklärt der engagierte Fahrlehrer. Die intensive Fahrpraxis auf zwei und vier Rädern ist ebenfalls ein Plus: „Sie trägt zu einem optimalen Fahrgefühl und dadurch von Anfang an zu einer besonders sicheren Fahrweise bei. So werden Fahrschüler schneller zu guten und verantwortungsbewussten Fahrern“, weiß #userInhaber#. Den Führerschein der Klasse A2 für leistungsbeschränkte Krafträder kann man mit 18 Jahren machen. Um nach zwei Jahren die Klasse A zu erhalten, muss eine weitere praktische Prüfung abgelegt werden. Wer dagegen direkt in die Klasse A einsteigen will, muss mindestens 24 Jahre alt sein. Fahrschulinhaber #userInhaber# rät daher, früh anzufangen: „Dann kann man schon mit 20 die Fahrerlaubnis der Klasse A in den Händen halten, mit der man jedes Motorrad steuern darf.“ Doppelt frei, doppelt gut – und doppelt mobil: Inhaber der Fahrerlaubnis für Pkw und Motorrad können für jede Gelegenheit das passende Fahrzeug nutzen. Und haben natürlich doppelt so viel Spaß beim Fahren! Fragen zum doppelten Führerschein beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Schluss mit dem Winterschlaf!
15.04.2016 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, der Frühling ist da: Höchste Zeit, um voll durchzustarten. Zum Beispiel mit dem Führerschein. Hast Du Dich schon entschieden, ob Du lieber auf zwei oder auf vier Rädern in die Freiheit fahren willst? Warum Du das gar nicht musst, erfährst Du in diesem Newsletter. Wer bereits den Motorrad-Führerschein besitzt, sollte sein Bike vor dem Start in den Frühling gründlich checken. Das bewahrt vor Pannen und teuren Reparaturen. Lies gleich weiter und erfahre alles, was Du zum Thema „Frühjahrsputz“ wissen musst. Eine sichere Fahrt in den Frühling wünscht Dir Dein Team von der {fahrschule}
Mehr erfahren >12 : 0 für unsere Fahrschüler
10.04.2016 | FAHRSCHUL-NEWSIn der vergangengenen Woche haben wieder einmal alle Fahrschüler ihre praktische Prüfung bestanden! Herzlichen Glückwunsch nochmals an alle Prüflinge und ein großes Dankeschön an unsere hervorragenden Fahrlehrer für ihre super Ausbildung!
Mehr erfahren >Ab sofort ist unsere neue Yamaha MT-07 für die Klasse A im Einsatz!
30.03.2016 | FAHRSCHUL-NEWSSo, ab sofort ist für euch unsere neue Yamaha MT-07 ( A direkt ab 24 Jahre, mit Vorbesitz A2, ab 20 Jahre-wobei mind. 2 Jahre A2 vorhanden sein müssen) im Einsatz, wir können endlich die eierlegende Wollmilchsau des Motorradmarktes anbieten, sie passt von ca 1,50m bis über 1,90m, ist megahandlich und macht einfach Spaß - nicht umsonst gewinnt Yamaha mit ihr Test um Test! Probesitzen jederzeit möglich
Mehr erfahren >Wenn die Geduld auf eine harte Probe gestellt wird..
26.03.2016 | FAHRSCHUL-NEWS„Dauerrot“ – und was nun? Seit mehr als 100 Jahren regeln Ampeln (Lichtzeichenanlagen so lautet die offizielle Sprachregelung) den Straßenverkehr. Und in der Mehrzahl der Fälle funktioniert das alles auch ganz hervorragend und ohne Zwischenfälle. Wehe aber, die Lichtzeichenanlage fällt aus! Dann ist das (Verkehrs-)Chaos programmiert. Denn viele Verkehrsteilnehmer scheinen nicht zu wissen, wie sie mit einer defekten Ampelanlage umzugehen haben. Das sorgt oft für Ärger untereinander und im schlimmsten Fall kommt es zu Unfällen. Kompliziert wird es vor allem dann, wenn die Ampel ein so genanntes „Dauerrot“ anzeigt! Selbst nach Ablauf einer angemessenen Wartezeit kann eine rote Ampel nicht einfach ignoriert und in die Kreuzung eingefahren werden – es gelte der „extreme Misstrauensgrundsatz“ so das OLG Köln. Denn schließlich müsse ein Kraftfahrer bei „Dauerrot“ damit rechnen, dass der Querverkehr ein „Dauergrün“ angezeigt bekomme. Es besteht also die Gefahr, dass der Querverkehr im Vertrauen auf die grüne Ampel mit hoher Geschwindigkeit unterwegs ist. Also heißt es: Langsam und vorsichtig bis zur Sichtlinie vorfahren, sich vergewissern, dass keine Gefahr droht und dann die Kreuzung zügig überqueren. „Dauerrot“ ist in den meisten Fällen eine Fehlschaltung! Ist die Ampel defekt, dann blinkt entweder das gelbe Licht oder es wird überhaupt nichts angezeigt. In diesem Fall gelten die vorfahrtregelnden Verkehrszeichen oder Rechts vor Links! Eine verlässliche oder eindeutige Regelung gibt es in diesem Fall nicht! Wer sich strikt an die Straßenverkehrsordnung (StVO) hält, der müsste eigentlich vor der roten Ampel stehen bleiben. Denn § 37 Abs. 1 der StVO schreibt vor: „… Rot ordnet an: 'Halt vor der Kreuzung'.“ Allerdings bedeute „Dauerrot“ an einer Ampel wegen eines Defekts kein Dauerwartegebot, so das OLG Köln. Im Regelfall sei 5 Minuten zu warten, bevor der Verkehrsteilnehmer mit äußerster Vorsicht in die Kreuzung einfahren könne (vgl. OLG Köln VerkMitt 1980 Nr. 123). Dieser Einschätzung folgte auch das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in seiner Entscheidung aus dem Jahr 1999 (vgl. OLG Hamm Az: 2 Ss OWi 486/99) – allerdings legten die Verkehrsrichter aus Hamm die angemessene Wartezeit mit 3 Minuten fest. Also... Immer mit der Ruhe ;-)
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